...neutrale und unabhängige Beratung in Versicherungsfragen
Die Versicherungsberatung nach §34e GewO ist neutral, weil kein finanzielles Interesse besteht, Ihnen eine Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln. Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, die Provisionen bei Abschluss des Vertrags - und zusätzlich während der Laufzeit des Vertrags - unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand in der Regel jährlich erhalten, wird der Versicherungsberater ausschließlich für sein Know-how und seinen Zeitaufwand vergütet. Ein Beratungshonorar, wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater wird im Vorfeld unabhängig davon vereinbart, ob Sie sich letztlich für einen Vertragsabschluss entscheiden. Nur so kann eine wirklich neutrale Beratung durchgeführt werden. Der Versicherungsberater ist darüber hinaus unabhängig, weil er keine vertragliche Bindung an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler eingehen darf.
Das Vermindern von finanziellen Risiken muss nicht immer über Versicherungen geschehen. Eigene Vorsorge oder Organisation führen häufig zu einer nicht unerheblichen Verminderung finanzieller Risiken. Erst wenn hier alle Potentiale ausgeschöpft sind, sollte überhaupt geprüft werden, was zu versichern ist. Während einer Versicherungsberatung hilft der Versicherungsberater also nicht nur, den optimalen Versicherungsschutz zu besorgen, sondern klärt zuerst darüber auf, wie die Kosten für Versicherungen vermieden werden können.
Zu den konkreten Aufgaben gehört: